Können Frauen Männer vergewaltigen? Diese Frage stellt sich ja nicht nur auf rein philosophische Weise. Ganz pragmatisch betrachtet, stehen die unterschiedlichen biologischen Funktionen den Frauen bei der Umsetzung einer solchen Tat im Weg. Selbst wenn man einmal von der, im Durchschnitt schon rein kräftemäßigen, körperlichen Unterlegenheit des weiblichen Geschlechts ganz absieht, würde es für Frauen doch wenig Sinn machen, als dunkle Gestalt in einer finsteren Hauseinfahrt, oder hinter den Büschen irgendeines Stadtparks, auf ein ahnungsloses männliches Opfer zu lauern und darüber her zu fallen. Es ist wirklich ziemlich unwahrscheinlich, dass eine solche Aktion zu einem für die Täterin befriedigenden Erlebnis führen würde.
Abgesehen davon gilt hier das gleiche ungerechte Missverhältnis, wie bei den meisten anderen Gewalttaten auch: Wenn ein brutaler Frauenschläger seine Lebensgefährtin im Zuge eines eskalierenden Beziehungskonfliktes umbringt, hat er nicht die schlechteste Chance, mit einer vergleichsweise milden Verurteilung wegen Totschlags im Affekt davon zu kommen. Häufig kann er sich erfolgreich darauf berufen, spontan, aus Wut oder vermeintlich verletzter Ehre heraus agiert zu haben. Kommt dazu noch ein ordentlicher Rauschzustand, konstruieren Juristen aus dieser Verantwortungslosigkeit womöglich auch noch mildernde Umstände. So kann es leicht geschehen, dass ein Täter nach wenigen Jahren oder gar nur Monaten hinter Gittern auf das nächste ahnungslose Opfer losgelassen wird.
Entschließt sich aber eine Frau aus purer Not heraus, ihren gewalttätigen Partner, Stalker oder Vergewaltiger nach unter Umständen jahrelangem Martyrium zu töten, dann wird sie fast immer wegen Mordes angeklagt. Denn ohne ein Minimum an Vorbereitung, so die kalte juristische Logik, könne sie als körperlich Schwächere ja nicht morden. Erschlägt sie ihren Peiniger womöglich ausgerechnet, während er gerade seinen Siegesrausch für die letzte Tracht Prügel an der Partnerin ausschläft, dann geht es vor Gericht nicht mehr nur um vorsätzlichen Mord, nein, dann wird der Frau strafverschärfend Heimtücke zugerechnet. Frauen stehen zwar seltener wegen Gewaltdelikten vor Gericht als Männer, wenn es aber zur Verurteilung kommt, dann kassieren sie nicht selten eine lebenslange Haftstrafe.
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