Ihr überaus erregender Anblick wird nicht ohne Wirkung auf meine Lenden bleiben, so dass ich sicher schon bald die Hosen herab lassen werde, um Ihnen mit erhobenem Glied meine Aufwartung zu machen.
Doch das Phantasiespiel wäre nicht recht, wenn ich ob Ihrer zur Schau gestellten Schamlosigkeit Sie nicht auch einer angemessenen Strafe für ihre Unanständigkeit zuführen würde. So würde ich denn nach anfänglichem Ausloten Ihrer tiefen Öffnung einen Schritt zurücktreten und Sie fragen, wie Sie die notwendige Strafe zu empfangen bereit sind. Verehrteste, ich erwarte Ihre Antwort.
Mit – gespielt – herrischen Grüßen in Erregung Ihr J.
(...)
Lieber Herr J.,
nein, ich sollte Sie angemessen ansprechen. Also,
Verehrter Herr J.,
Sie sind zu gütig. Sie nehmen mich nicht nur in erquickender Weise beim Wort. Nein, Sie erdenken sich für unser Zusammentreffen eine äußerst erregende Szenerie. Wenn ich mir vorstelle, dort wie von Ihnen beschrieben zu stehen. Ich gehe soweit zu schreiben: wie von Ihnen befohlen. Die Vorstellung ist für mich außerordentlich erregend. Ich wäre Ihnen nicht einfach nur zu Willen, sondern bereit, mich Ihnen in frivolster Weise darzubieten und Ihnen zu Diensten zu sein. Unterwürfig würde ich Sie erwarten und genießen.
Doch Sie bringen mich in eine verzwickte Situation, verehrter Herr J. Sie fordern mich auf, die Strafe, die ich fraglos für meine schamlose Darbietung verdiene, selbst fest zu legen. Wie soll ich darauf antworten? Wähle ich die Strafe zu nachsichtig, so habe ich zu gewärtigen, dass Sie mit vollem Recht mich auch dafür strafen. Ich würde also doppelt und möglicherweise zugleich härter gestraft. Wähle ich die Strafe zu hart, würde ich auf Nachsicht Ihrerseits hoffen und müsste dennoch damit rechnen, dass mir genau die harte Strafe zuteil wird, der ich mich selbst ausgeliefert hätte.
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