Sehen

Gesucht!

Ferdinand Freiherr von der Ferne

Gesucht wird:
„Die Erregung öffentlichen Ärgernisses“!
Nein, natürlich nur lebendig!
Was soll man mit einer toten Erregung
öffentlichen Ärgernisses anfangen?
Eine tote Erregung ö. Ä.
lässt sich nicht mehr bestrafen –
also nach § 183a StGB.
Also, nur lebendig.
Klar?
Und nur dann kann sie
mit einer Geldstrafe
oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr
bestraft werden.
Dann ja.
Und natürlich,
die konkrete Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab,
wie der Art der Handlung,
der Anzahl der Zeugen
und der eventuellen Vorstrafen.
Bei einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen
erfolgt eine Eintragung im Führungszeugnis,
während jede Geldstrafe
im Bundeszentralregister vermerkt wird.
Soweit die Behörden.
Basta.

Nur ist es jetzt so –
es gibt da noch ein paar Fragen:
Was hat sie eigentlich genau getan,
die Erregung ö. Ä.?
Wessen wird sie beschuldigt?
Oder ist die Erregung öffentlichen Ärgernisses
selbst schon ein Delikt?
Wäre das nicht unfair?
Und hochgradig intolerant?
Es heißt, sie sei ein Offizialdelikt.
Das bedeutet,
die Strafverfolgungsbehörden verfolgen die „Tat“
(gemeint ist die Erregung öffentlichen Ärgernisses!)
von Amts wegen.
Da haben wir’s wieder:
Juristisch überhaupt nicht sauber!
Ein Skandal!
Sie hat doch nichts getan,
sie ist nur das, was sie ist:
Die Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Aber mal davon ab:
Wie sieht sie genau aus?
Wie erkennen wir sie,
um, wenn wir sie sehen,
sie dingfest machen zu können?
(Ist halt unsere Bürgerpflicht.)
Manche sagen,
sie täuscht die Bevölkerung,
in dem sie sich verkleidet,
und sie sieht bisweilen haargenau so aus
wie z. B. Oliver Pocher oder Dieter Bohlen.
Andere meinen,
sie – also entweder Oliver Pocher oder Dieter Bohlen,
seien die leibhaftige Erregung ö. Ä.!
Ja doch.
Ist doch gemein!
Wieder andere sind der Überzeugung,
es sei genau umgekehrt.
(Lieber Oliver, lieber Dieter,
es ist ja nur ein Beispiel,
nichts Persönliches gegen Euch!)

Zurück zur Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Die Behörden, also die Bundesregierung,
hat neulich eine Belohnung
zur Ergreifung der Erregung ö. Ä. ausgesetzt.
Wie toll.
Da haben sich aber gleich viele gefragt,
wie können wir sie ausfindig machen,
wie sie ergreifen?
Aber zack,
ist sie sich wieder untergetaucht –
so hieß es –
und taucht plötzlich
als Carmen Geiss oder Verona Pooth auf
und es wird umso schwieriger,
ihrer habhaft zu werden.
(Liebe Carmen, liebe Verona –
auch bei Euch –
ihr seid nur ein weiteres Beispiel.
Es ist nichts Persönliches gegen Euch!)

Doch auch hier hieß es dann erst wieder:
„Na ob die nicht auch selbst…“ –
also… ihr wisst schon…
Aber das sind wohl doch alles nur Mutmaßungen,
dummes Geschwätz, oder? –
Wie dem auch sei,
die Erregung ö. Ä. läuft weiterhin frei rum
und die Bundesregierung,
ja die Justiz selbst –
tut im Grunde nichts dagegen.
Oder ist sie einfach machtlos gegen sie? –

Na, ich denke mir so,
wenn mir die Erregung ö. Ä.
mal so unverhofft über den Weg laufen würde,
ich denke, ich würde sie schon erkennen,
bei all ihrer Kunst der Verstellung!
Und dann würde ich sie,
wenn sie mir über den Weg laufen würde,
aber nicht anzeigen,
nein, ich würde mit ihr
in die nächste Kneipe rein,
ihr erstmal einen Hochprozentigen ausgeben
und danach mit ihr in ein…
Wisst ihr’s?
Nee, kann ja gar nicht.

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